pool 91 Werbeagentur GmbH

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER POOL 91 WERBEAGENTUR GMBH, MÜNCHEN

1 Allgemeines

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der pool 91 Werbeagentur, nachfolgend in Kurzform “Agentur” genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform “Kunde” genannt. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden von der Agentur nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert.

1.2 Das Angebot des Verkäufers richtet sich ausschließlich an Unternehmer. Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunden i. S. d. Geschäftsbedingungen sind ausschließlich Unternehmer.

1.3 Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.4 Die AGB gelten auch für Verträge, die mit Kunden aus anderen Staaten als Deutschland geschlossen werden.

2 Gegenstand des Vertrages / Leistungspflichten der Agentur

2.1 Die Agentur erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Full Service, Offline-Marketing und Onlinemarketing.

Sofern nicht ausnahmsweise etwas anderes vereinbart wird, kommt der Vertrag dadurch zustande, dass der Kunde ein verbindliches Angebot der Agentur annimmt.

2.2 Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus den Ausschreibungsunterlagen, Briefings, Projektverträgen, deren Anlagen und Leistungsbeschreibungen der Agentur. Diese Unterlagen, sind neben dem Projektvertrag (und seinen Anlagen) sowie dieser AGB Grundlage für die Agenturarbeit und Vertragsbestandteil.

Dies gilt insbesondere auch für das vom Kunden der Agentur auszuhändigende Briefing.

2.3 Die vereinbarten Arbeiten werden grundsätzlich zu den normalen Betriebszeiten der Agentur erbracht. Diese sind:

Montag – Donnerstag: 09:00 Uhr – 18:00 Uhr, Freitag: 09:00 Uhr – 15:30 Uhr

Nach Absprache, können Leistungen auch außerhalb dieser Betriebszeiten (Nacht- und Wochenendarbeiten) erbracht werden. Hinsichtlich der Vergütung wird insoweit auf Ziffer 5.2 verwiesen.

2.4 Media-Planung & -Schaltung

2.4.1 Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung besorgt die Agentur nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten. Einen bestimmten werblichen Erfolg schuldet die Agentur dem Kunden durch diese Leistungen nicht.

2.4.2 Grundsätzlich berechnet die Agentur den Netto-Schaltpreis der jeweiligen Medialeistung zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Eventuell vereinbarte Kundenrabatte, insbesondere Mengenrabatte und Boni werden erst nach Erreichen der vereinbarten Abnahmemengen des jeweiligen Mediums gutgeschrieben.

2.4.3 Bei umfangreichen Media-Leistungen ist die Agentur nach Absprache berechtigt, einen bestimmten Anteil der Fremdkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen und die Einbuchung bei den entsprechenden Medien erst nach Zahlungseingang vorzunehmen. Für eine eventuelle Nichteinhaltung eines Schalttermins durch einen verspäteten Zahlungseingang haftet die Agentur nicht. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen die Agentur entsteht dadurch nicht.

2.5 Online-Marketing / Social Media Marketing / Content Marketing

2.5.1 Die nachfolgenden Absätze 2.5.2 bis 2.5.3 beziehen sich speziell auf die Dienstleistungen (im Sinne des (§ 611 BGB)) der Agentur im Online Marketing, insbesondere in den Bereichen SEO, SEM, SEA, Social-Media Marketing und Content Marketing.

2.5.2 Platzierung in Suchmaschinen

Die SEO, SEM und SEA-Dienstleistungen der Agentur zielen darauf ab, eine möglichst hohe Platzierung des Kunden in den Suchmaschinen (z.B. Google) zu erzielen. Die Agentur weist ausdrücklich darauf hin, dass eine bestimmte Positionierung vertraglich nicht geschuldet ist, da die Platzierung bei Suchmaschinen von sehr vielen und nicht beeinflussbaren Faktoren abhängt.

2.5.3 Social Media Marketing

Social Media Marketing wird maßgeblich durch Kommentare, Bewertungen und Empfehlungen der User beeinflusst. Die Agentur weist ausdrücklich darauf hin, dass sich die öffentliche Meinungsbildung auf Social-Media Plattformen auch kritisch oder negativ entwickeln kann. Auf diese öffentliche Meinungsbildung kann die Agentur nur begrenzt Einfluss nehmen. Da die Agentur hier inhaltlich nicht verantwortlich ist, können rechtliche Ansprüche gleich welcher Art insoweit nicht geltend gemacht werden.

Aufgrund der wegen der Vielzahl der unterschiedlichen Netzwerke und der sich laufend ändernden Regelungen, kann die Agentur in Bezug auf Werbe- und Anzeigenrichtlinien der jeweils gebuchten Social-Media Plattform keine Verantwortung übernehmen, rechtliche Ansprüche gleich welcher Art sind ausgeschlossen. Die Agentur sichert zu, hier nach bestem Wissen und Gewissen und im Sinne des Kunden handeln. Die rechtliche Prüfung der entsprechenden Kampagnen obliegt insoweit dem Kunden.

2.6 Die Agentur ist berechtigt, zur Erfüllung der Pflichten des jeweiligen Auftrages unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen Dritte zu beauftragen. Hinsichtlich der Verschwiegenheit gilt Ziffer 16.

2.7 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist, sind alle Termine und Fristen unverbindlich.

2.8 Nicht zum geschuldeten Leistungsumfang gehört die rechtliche Beratung des Kunden sowie die rechtliche Prüfung der Zulässigkeit der jeweils beauftragen Leistung.

3 (Mitwirkungs-) Pflichten des Kunden

3.1 Der Kunde stellt der Agentur alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Sofern zur Fortsetzung der Leistungserbringung Freigaben durch den Kunden erforderlich sind, hat der Kunde diese innerhalb der von der Agentur gesetzten Frist zu erteilen und/oder unter Angabe von Gründen zu versagen.

Alle Arbeitsunterlagen werden von der Agentur sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt.

3.2 Der Kunde ist für die Richtigkeit der von ihm gelieferten Daten und Unterlagen verantwortlich. Mehraufwand, der dadurch entsteht, dass der Kunde nach Überlassung der Daten und/oder Unterlagen an die Agentur eine Änderung dieser wünscht, ist vom Kunden zu tragen. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung entsprechend dem im jeweiligen Auftrag vereinbarten Stundensatz.

3.3. Der Kunde ist ferner für die fristgerechte Lieferung der jeweiligen Daten und Unterlagen innerhalb der jeweils mit der Agentur vereinbarten Fristen verantwortlich. Mehraufwand, der dadurch entsteht, dass der Kunde diese nicht einhält, ist vom Kunden zu tragen. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung entsprechend dem im jeweiligen Auftrag vereinbarten Stundensatz.

3.4 Nach Auslieferung der Leistung ist der Kunde verpflichtet, die ihm überlassenen Daten zu speichern und ggf. doppelt zu sichern. Eine Datenspeicherung und –sicherung durch die Agentur erfolgt nur bis zur Auslieferung der Daten an den Kunden.

3.5 Besondere Pflichten beim Online-Marketing

Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur die Durchführung der vertraglichen Leistungen zu ermöglichen und ihr alle zur Erbringung der Marketingleistungen erforderlichen Informationen und Daten zu übermitteln. Im Bereich SEM / SEO setzt die Agentur gebuchte Keywords laut den allgemeinen Vorgaben des Kunden und gemäß den Kampagnenzielen ein. Die rechtliche Verantwortung liegt dabei beim Kunden, die Agentur prüft eingesetzte Keywords weder markenrechtlich, noch urheberrechtlich.

Sofern die Agentur von Dritten aufgrund von markenrechtlichen oder urheberrechtlichen Verletzungen in Anspruch genommen wird, stellt der Kunde die Agentur auf erstes Anfordern von allen rechtlichen Ansprüchen und Kosten frei. Hierunter fallen insbesondere die Kosten der Rechtsverfolgung.

Der Kunde wird die Agentur darüber informieren, wenn einzelne Keywords und/oder Anzeigen nicht geschaltet werden sollen. Die inhaltliche Verantwortung liegt insoweit beim Kunden.

4 Zusatzleistungen / Änderungen des Auftrages

Zusatzleistungen und Änderungen des Auftrages bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Sofern nicht ausnahmsweise etwas anders im jeweiligen Auftrag vereinbart worden ist, sind diese Zusatzleistungen bzw. der durch Änderungen anfallende Mehraufwand gesondert zu entlohnen.

5 Vergütung, Fälligkeit, Verzug

5.1 Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung.

5.2 Sofern mit dem Kunden die Erbringung einer Leistung außerhalb der normalen Betriebszeiten i.S.d. Ziffer 2.3 dieser AGB vereinbart wurden ist, erhöht sich die hierauf anfallende Vergütung auf 150% der vereinbarten Vergütung.

5.3 Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Nach Ablauf der Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Kunde hat während des Verzugs die Geldschuld i. H. v. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Er schuldet bei Verzug mit einer Entgeltforderung außerdem eine pauschale Zahlung in Höhe von 40 Euro. Dies gilt auch, wenn sich der Unternehmer mit einer Abschlagszahlung oder einer sonstigen Ratenzahlung in Verzug befindet. Die Agentur behält sich vor, einen höheren Verzugsschaden geltend zu machen. Die Pauschale nach Satz 3 wird auf einen geschuldeten Schadensersatzanspruch angerechnet, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist.

5.4 Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann die Agentur dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten der Agentur verfügbar sein. Darüber hinaus ist die Agentur berechtigt einen Vorschuss zu verlangen.

5.5 Im Falle der Erbringung von monatlichen Leistungen im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses stellt sie Agentur dem Kunden -sofern nichts anderes vereinbart worden ist, die erbrachte Leistungen monatlich für den jeweiligen Folgemonat in Rechnung stellen.

5.6 Sofern die Agentur im Rahmen ihrer Leistungspflicht Drittleistungen in Anspruch nimmt (z.B. kostenpflichtige Suchdienst-Einträge und Schaltung von Anzeigen) erfolgt die entsprechende Rechnungsstellung gegenüber dem Kunden vor oder unmittelbar nach Bestellung der Drittleistungen.

Die Agentur ist nicht verpflichtet, für den Kunden im Hinblick auf diese Drittleistungen in Vorkasse zu gehen.  Für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Kunde seine Rechnungen bzgl. Drittleistungen nicht fristgerecht begleicht und Dritte ihre Leistungen infolgedessen wegen ausbleibender Zahlungen ganz oder teilweise nicht erbringen, ist insoweit auch allein der Kunde verantwortlich.

5.7 Sofern die Agentur im Rahmen ihrer Leistungspflicht Drittleistungen in Form von Waren oder Dienstleistungen einkauft, kalkuliert die Agentur diese inklusive einer Agenturprovision.

5.8 Alle in Angeboten und Aufträgen genannte Preise und die daraus resultierend zu zahlende Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

6 Urheber- und Nutzungsrechte

6.1 Sofern im jeweiligen Auftrag nichts anderes vereinbart ist, erwirbt der Kunde mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizensierbares Nutzungsrechts an allen von der Agentur im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Diese Übertragung der Nutzungsrechte gilt, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist und gilt für die vereinbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

Nutzungen die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten ausdrücklichen Nebenabrede.

6.2 Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt unter dem Vorbehalt der vollständigen Zahlung des Kaufpreises, d.h. dem Kunden wird bis zur vollständigen Zahlung zunächst nur ein vorläufiges Nutzungsrecht eingeräumt, welches erlischt, wenn der Kaufpreis unberechtigter Weise nicht vollständig gezahlt wurde.

6.3 Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen der Agentur sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt.

Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen bedürfen, soweit nicht im Auftrag etwas anderes vereinbart wurde, der Einwilligung der Agentur und sind honorarpflichtig.

6.4 Über den Umfang der Nutzung steht der Agentur ein Auskunftsanspruch zu.

7 Abnahme beim Werkvertrag

Für den Fall, dass zwischen den Parteien ein Werkvertrag geschlossen worden ist, wird die Agentur den Kunden nach Fertigstellung der im jeweiligen Auftrag vereinbarten (Teil-) Leistung entsprechend informieren und die Leistung übergeben.  Der Kunde hat sodann innerhalb eines Zeitraums von 14 Werktagen ab Mitteilung und Übergabe die erbrachte Leistung zu testen und die Agentur über etwaige Mängel bzw. Fehler und/oder Funktionsstörungen in Textform zu unterrichten bzw. die Leistung als vertragsgemäß anzunehmen.

8 Kündigung / Rücktritt

8.1 Der Kunde kann den Vertrag bis zur Vollendung des Werkes jederzeit kündigen. in diesem Fall ist die Agentur berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen.

8.2 Erbringt der Kunde eine ihm obliegende Mitwirkungspflicht trotz entsprechender Aufforderungen und Fristsetzungen nicht, ist die Agentur berechtigt, den Auftrag zu kündigen bzw. von diesem zurückzutreten.

8.3 Im Falle der Kündigung nach Ziffer 8.1. und 8.2 ist die Agentur berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; die Agentur muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was diese infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Es wird vermutet, dass danach 10 % der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden vereinbarten Vergütung zustehen.

8.4 Weitere Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

9 Gewährleistung bei Werkvertrag

9.1 Für den Fall, dass zwischen den Parteien ein Werkvertrag geschlossen worden ist, steht dem Kunden steht ein gesetzliches Gewährleistungsrecht zu, welches nach den Ziffern 9 und 10 dieser AGB modifiziert wird.

9.2 Abweichungen in Qualität, Farben und Maßen können im Rahmen des Zumutbaren geringfügig abweichen und stellen insoweit keine Mängel dar.

9.3 Als Beschaffenheit der Leistung gelten grds. nur die Ausführungen im Rahmen des Vertrages als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisung oder Werbung der Agentur stellen daneben keine vertragsmäßige Beschaffenheit der Ware dar.

9.4 Der Kunde muss der Agentur offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung bzw. Mitteilung. Für Kaufleute gilt § 377 HGB.

9.5 Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahre ab Abnahme der Leistung. Die. einjährige Gewährleistungsfrist gilt nicht, wenn der Agentur grobes Verschulden vorwerfbar ist, ferner nicht im Falle von der Agentur zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden und bei Verlust des Lebens des Kunden sowie im Falle einer Garantie. Die Haftung der Agentur nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.

9.6 Abweichend von Abs. 5 gilt die regelmäßige Verjährungsfrist, wenn der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen hat.

9.7 Im Übrigen wird auf die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen verwiesen.

10 Haftung

10.1 Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch die Agentur erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Es ist Sache des Kunden, alle behördlich oder privatrechtlich notwendigen Genehmigungen einzuholen.

Hinsichtlich der Verantwortlichkeit des Kunden wird im Übrigen auch auf Ziffer 14 und 15 dieser AGB verwiesen.

10.2 Die Agentur haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Die Agentur haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.

10.3 Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der Agentur auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Verrichtungs- bzw. Erfüllungsgehilfen der Agentur. Die Agentur haftet nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten. Die Agentur haftet hingegen für die Verletzung vertragswesentlicher Rechtspositionen des Kunden. Vertragswesentliche Rechtspositionen sind solche, die der Vertrag dem Kunden nach dem Vertragsinhalt und -zweck zu gewähren hat. Die Agentur haftet ferner für die Verletzung von Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf.

10.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Garantien und/oder Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei Arglist, bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sowie bei den der Agentur zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden bzw. bei Verlust des Lebens des Kunden.

10.5 Der Agentur steht der Einwand des Mitverschuldens offen.

10.6 Die Agentur übernimmt keine Gewähr dafür, dass Webseiten während der Laufzeit von Werbekampagnen ununterbrochen erreichbar sind, unverändert fortbestehen oder inhaltlich / qualitativ gleich bleiben.

Die Agentur übernimmt keine Gewähr dafür, dass mit ihren Dienstleistungen im Bereich Onlinemarketing bestimmte Ergebnisse oder Erfolge erzielt werden. Die Agentur übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der im Webangebot eingestellten Informationen.

Die Agentur übernimmt keine Gewähr, soweit die Darstellung der Werbung aufgrund nicht geeigneter Soft- oder Hardware (Browser etc.) oder durch Störungen der Kommunikationsnetze anderer Unternehmen, durch Rechnerausfall bei Internetprovidern oder Online-Diensten, durch unvollständige oder nicht aktualisierte Angebote auf Proxy-Servern (Zwischenspeicher) kommerzieller und nicht kommerzieller Provider oder Online-Dienste, durch Ausfall eines Servers, höhere Gewalt, Streik oder sonstige, nicht von der Agentur zu vertretenden Gründen, fehlerhaft erscheint.

Die Agentur hat keinen Einfluss auf Gestaltung und Inhalt fremder Internetseiten. Sie distanziert sich daher von allen fremden Inhalten, auch wenn ein Link auf diese externen Seiten führt oder gesetzt wurde. Dies gilt für alle auf den Webseiten angezeigten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen die Banner und Links führen sowie für Fremdeinträge in Gästebüchern, Diskussionsforen und Mailinglisten.

Die Agentur übernimmt keine Haftung, soweit der Auftraggeber Arbeiten ohne Zustimmung der Agentur selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass die Mängel nicht durch solche Änderungen verursacht worden sind und die Mängelbeseitigung durch die Änderungen nicht unzumutbar erschwert wird.

10.7 Ab dem Zeitpunkt der Übermittlung von Zugangsdaten übernimmt die Agentur keinerlei Haftung für Schäden, die dem Account-Inhaber nach Übermittlung der Zugangsdaten entstehen. Der Account-Inhaber ist verpflichtet, die Zugangsdaten sorgfältig zu sichern. Eine Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte im rechtlichen Sinne gilt als leichtfertig. Der Account-Inhaber ist alleine für die Inhalte auf seinem Account verantwortlich und kann grundsätzlich für Postings bei Rechtsverletzungen, z.B. im Persönlichkeitsrecht, im Markenrecht oder im Wettbewerbsrecht zur Rechenschaft gezogen werden. Der Account-Inhaber ist im juristischen Verständnis immer der verantwortliche Autor, die Agentur ist Dienstleister ohne rechtliche Haftung für Inhalte oder für technische Schäden, die durch Dritte oder den Account-Inhaber selbst verursacht wurden.

11 Verwertungsgesellschaften

11.1 Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die Gema abzuführen. Werden diese Gebühren von der Agentur verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese der Agentur gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.

11.2 Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Agenturrechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Kunde zuständig und selbst verantwortlich.

12 Leistungen Dritter

Von der Agentur eingeschaltete Freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der Agentur. Der Kunde verpflichtet sich diese, im Rahmen der Auftragsdurchführung von der Agentur eingesetzte Mitarbeiter, im Laufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden 12 Monate ohne Mitwirkung der Agentur weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen.

13 Arbeitsunterlagen und elektronische Daten der Agentur

Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten der Agentur angefertigt werden, verbleiben bei der Agentur. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden. Die Agentur schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc.

14 Übereinstimmung mit rechtlichen Vorgaben / Verantwortlichkeit des Kunden

14.1 Die rechtliche Verantwortung, insbesondere die telemedien- sowie presserechtliche und wettbewerbsrechtliche Verantwortung für den Inhalt der Werbemaßnahme bzw. der Webseite des Kunden, trägt ausschließlich der Kunde. Die inhaltliche Gestaltung des redaktionellen Teils der Webseite obliegt weiterhin ausschließlich dem Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, sorgfältig zu überprüfen und sicherzustellen, dass die Inhalte nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen.

14.2 Der Kunde sichert zu, dass er Inhaber sämtlicher für die vertragliche Nutzung der Marketing-Maßnahme bzw. der Webseite erforderlichen Rechte ist, insbesondere, dass er über erforderliche Urheber-, Marken-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstige Rechte verfügt und sie zum Zwecke der Vertragserfüllung auf die Agentur übertragen kann, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich, in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang.

14.3 Für die Zulässigkeit der Verwendung von vom Kunden bereitgestellten Inhalte, insbesondere Texte, Bilder, Dateien, Grafiken, Zahlen o.ä., ist ausschließlich und uneingeschränkt der Kunden selbst verantwortlich.

Der Kunden hat insoweit sicherzustellen, dass die zur Verfügung gestellten Inhalte nicht gegen Rechte Dritter und/oder gesetzliche Vorschriften verstoßen, insbesondere in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher, markenrechtlicher, presserechtlicher, jugendschutzrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht.

14.4 Für den Fall, dass die Agentur Kenntnis von der Verletzung von Rechten Dritter erlangt, ist die Agentur berechtigt, die Veröffentlichung der betroffenen Inhalte der Werbemittel ganz oder teilweise einzustellen oder sie so zu verändern, dass sie Rechte Dritter nicht mehr verletzen.

15 Haftungsfreistellung

Der Kunde stellt die Agentur in Bezug auf Forderungen oder Ansprüche gleich welcher Art auf erstes Anfordern frei und hält die Agentur von diesen Ansprüche schadlos, die Dritte gegen die Agentur wegen der Verletzung ihrer Rechte aufgrund von Inhalten, die der Kunde der Agentur zur Erbringung der geschuldeten Leistung übermittelt, geltend machen. Dies schließt auch den Ersatz der entstandenen Kosten der Rechtsverteidigung in Höhe der gesetzlichen Gebühren ein.

16 Geheimhaltungspflicht der Agentur

Die Vertragsparteien werden alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangende Informationen, die nicht zur Weitergabe an unbefugte Dritte bestimmt sind, streng vertraulich behandeln. Sie werden Angestellte und Dritte, die solche Informationen und Unterlagen zur Durchführung von Arbeiten im Rahmen dieses Vertrages erhalten, zu gleicher Verschwiegenheit verpflichten. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt über die Dauer des jeweiligen Auftrages hinaus.

17 Aufbewahrung & Herausgabe

17.1 Die Agentur verpflichtet sich, sämtlichen, für den Kunden hergestellten Arbeitsergebnisse, wie Berichte, Druckunterlagen und Konzepte ohne gesonderte Vergütung für einen Zeitraum von 1 Jahr, beginnend mit der Beendigung des jeweiligen Projekts, sachgemäß aufzubewahren und dem Kunden während dieser Aufbewahrungsfrist auf Wunsch auszuhändigen. Nach Ablauf dieses Zeitraums werden die Unterlagen dem Kunden auf dessen Anforderung ausgehändigt. Andernfalls hat die Agentur das Recht, diese zu vernichten.

17.2 Sofern der Kunde eine Aufbewahrung über diese Frist hinaus wünscht, erfolgt dies auf seine Kosten. Gegebenenfalls anfallende Kosten für den Abtransport und/oder die Vernichtung sowie damit im Zusammenhang stehende Tätigkeiten und erforderliche Versicherungen trägt der Kunde.

17.3 Die Aufbewahrungspflicht nach 17.1 gilt nicht für solche Unterlagen, die nicht mehr benötigt werden, wie Skizzen und Entwürfe nicht realisierter Werbemaßnahmen oder Ähnliches. Diese kann die Agentur sofort vernichten.

17.4 Eine Archivierung von digitalen Daten durch die Agentur findet nur statt, sofern dies im Projektvertrag vereinbart wurde. In diesem Fall kann der Kunde die Herausgabe dieser Daten  jederzeit während der Vertragsdauer verlangen. Im Übrigen werden diese bei Ende des Vertrages auf Verlangen des Kunden herausgegeben.

17.5 Die Herausgabe von Daten hat durch Übergabe eines die Daten enthaltenden üblichen Datenträgers dergestalt zu erfolgen, dass der Kunde in die Lage versetzt wird, die Daten künftig selbst bearbeiten und aktualisieren zu können.

18 Streitigkeiten

Kommt es im Laufe oder nach Beendigung eines Auftrages zu einem Streitfall bezüglich des beauftragten Projektes, so ist vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein außergerichtliches Mediationsverfahren zu durchlaufen. Bei Streitigkeiten in Fragen der Qualitätsbeurteilung oder bei der Höhe der Honorierung werden externe Gutachten erstellt um möglichst eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.

19 Schlussbestimmungen

19.1 Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, anerkannt oder durch die Agentur nicht bestritten wurden. Das Recht des Kunden zur Aufrechnung mit vertraglichen und sonstigen Ansprüchen aus der Anbahnung oder Durchführung dieses Vertragsverhältnisses bleibt hiervon unberührt. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

19.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das an dem Geschäftssitz der Agentur zuständige Gericht, sofern nicht ein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist. Die Agentur ist jedoch auch berechtigt, den Kaufmann an seinem Wohn- oder Geschäftssitzgericht zu verklagen. Die Zuständigkeit aufgrund eines ausschließlichen Gerichtsstands bleibt hiervon unberührt.

19.3 Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Das UN- aufrecht (CISG) findet keine Anwendung.